Fragwürdiges in Ronnenberg?

oder

Warum Reihenhausbewohnern -ohne Strassenanbindung-

die Parkflächen vernichtet werden.


Überheblichkeit? Arroganz? Ignoranz? Bürgerfeindlichkeit?


Die Situation:

Eine Reihenhauszeile, in einem Anfang der 60er Jahre erstellten Neubaugebiet, um die aus Platzgründen lediglich ein zwischen 2,80 und 4,30 mtr breiter asphaltierter "Rundweg" zum erreichen der Grundstücke geschaffen wurde. Da größere Fahrzeuge nicht diesen Weg nutzen können (zu kleiner Kurvenradius, zu eng, etc.), wurde die eigendliche Zufahrtsstrasse (Danziger Strasse) damals zur Sackkasse erklärt, ein großer Wendeplatz angelegt und an dessen westliche Stirnseite zwei Grundstücke kürzer als die Restlichen bemessen, um exakt eine Anwohner-/Besucherparkfläche zu errichten.

Sonstige Park- bzw. Stellflächen für Anwohner, Besucher, Handwerker, Hausärzte etc., etc.: KEINE!


Die in der Planung berücksichtigte und durch Verkürzung der zwei Flurstücke geschaffene Park- und Stellfläche, die den Anwohnern dieses Wohngebietes zur Verfügung gestellt wurde, da den Planern damals schon bewußt war, das hier öffentlicher Parkraum geschaffen werden musste, wurden zu Gunsten zweier Grundstückseigentümer –die genügend andere Möglichkeiten für Garagen und Stellflächen hätten- vernichtet, ohne alternative, machbare Lösungen zum Erhalt der notwendigen allgemeinen Park- und Stellflächen in der Entscheidungsfindung mit einzubeziehen!

Wobei z.B. eine Lösungen bereits seit Jahren vorher auch praktiziert worden ist und bei Beibehaltung der Neu-Bebauung keinerlei räumliche Nachteile für den Grundstückseigentümer gehabt hätte!


Bereits im Jahr 1976 haben Anwohner die Stadt Ronnenberg über den Mißstand schriftlich informiert und Einspruch gegen die Erstellung der Garagen erhoben.

Dies wurde, nachdem weitere Garagen gebaut werden sollten, im Jahr 1979 erneut der Stadt Ronnenberg vorgetragen und wieder Einspruch erhoben.

Im Jahr 1995 wurde die Stadt Ronnenberg zum 3ten mal angeschrieben, da nun die o.g. Umsetzung und Erweiterung der Garagen einen weiteren Verlust von einigen der Park- und Stellflächen bedeutete.

 

Einsicht? Entgegenkommen? Bürgernähe? Alternativen berücksichtigen?

...Pustekuchen

...nicht bei der Stadt Ronnenberg!

 

Die, über alle Zeiträume der Beschwerden, gemachten Zusagen, sich u.a. bei den "übergeordneten" und "verantwortlichen" Stellen über die Angelegenheit zu informieren und den Bewohnern weiter zu geben, sind natürlich von der Stadt Ronnenberg nicht eingehalten worden!

Auch ist die mit Schreiben vom 03.04.1995 gestellte Frage an die Stadt Ronnenberg, warum die beiden Flurstücke in exakt der notwendigen Länge von Parkflächen verkürzt wurden, bis heute nicht beantwortet.

...weil es nur eine Erklärung gibt: ...wegen eingeplanter Parkflächen am Rand eines Wendeplatzes für das Wohngebiet!

Hier farbig deutlich zu sehen, warum die Flurstücke 205/77 und 205/76 zu Gunsten einer Stellfläche gegenüber den angrenzenden Flurstücken 205/75 bis 205/72 verkürzt wurden!

Die Flurstücke 205/77 bis 205/72 im Kartenausschnitt haben ihre Erreichbarkeit und verwalterische Zuweisung über die links im Bild verlaufende Staßfurther Strasse, die oben im Kartenausschnitt erkenbaren Flurstücke über die Straße Im Goldfeld.

Die Danziger  Strasse ist die Zuwegung der Flurstücke 205/57 bis 205/66.  Auf Grund des schmalen Ringweges (2,80 m bzw. 4.30 m) um die Flurstücke hat man den Wendeplatz angelegt und im westlichen Bereich die Stellflächen (verkürzte Flurstücke!) angelegt.

Auf diesem Luftbild ist sehr deutlich zu erkennen, das der westliche Bereich des Wendeplatzes als Parkfläche vorgesehen ist bzw. war. Die beiden angrenzenden Grundstücke sind kürzer gehalten!

Das einmontierte Foto im Kreis zeigt, wie die Garage früher aufgestellt war bzw. auch mit Doppelgarage ohne Platzverlust auf das Grundstück gestellt werden könnte und somit Stellflächen für die Allgemeinheit erhalten blieben. Die frühere Zufahrt erkennt man am helleren Heckenstück.
Das Grundstück oberhalb hat bereits eine Garagenzufahrt zur Staßfurter Strasse hin und hätte hier eine Erweiterung für die rückwärtige Stellflächennutzung erschaffen können.


Auch auf dem unteren Foto sieht man sehr deutlich, das die Verkürzung der beiden Grundstücke im Hintergrund (im Gegensatz zum Grundstück rechts), die Einfriedung des Nachbargrundstück sowie die Abflusspflasterung nur eins zulässt: geplante und erschlossene Park- bzw. Stellfläche!

So sieht es jetzt aktuell aus: Alle Stellflächen vernichtet!

Misstrauisch macht auch die Tatsache, dass es keinen Bebauungsplan von einer Wohnbebauungsfläche von über 35.000 qm gibt!??? obwohl die Region Hannover auf Nachfrage bestätigt, dass, wenn legal gebaut wurde, die B-Pläne bei der Stadt Ronnenberg liegen müssten.

Sind diese Unterlagen „nicht vorhanden“, weil die Stadt Ronnenberg bei den Baugenehmigungen nach dem „freifahrtscheingleichen“ Baugesetz § 34 gehandelt hat, das selbst mehr Fragen als Klärung aufwirft?

Weder „Art und Maß der baulichen Nutzung", noch die "Bauweise" oder die „Eigenart der näheren Umgebung" werden durch das Gesetz definiert. Der größte Teil der Baugenehmigungen wird von den Behörden nach Paragraph 34 BauGB erteilt. Die Begründungen für Baugenehmigungen oder Ablehnungen werden von den Behörden nicht erteilt. Bürger, Nachbarn und Bürgervereine versuchen immer wieder herauszufinden, warum Baubehörden Baugenehmigungen nach Paragraph 34 erteilen, die offensichtlich nicht den Zielen dieses Paragraphen entsprechen. Selbst Experten sind oft nicht in der Lage Baugenehmigungen nach Paragraph 34 zu erklären.

Quelle:

Artikelauszug aus der Zeitschrift: Forum der Forschung
ISSN: 0947-6989
Jg.: 12, Nr.21, 2008
Seite 87-90

 

Man könnte sagen: Ja!

Denn, wenn die benachteiligten Bürger Einsicht in die damalige Planung und zugeteilten Verwendungszwecken bekommen würden, wird dessen Recht auf die ursprünglich geschaffenen Park- bzw. Stellflächen evtl. bestätigt.


Jetzt –im Jahr 2011- sind nun auch die letzten übriggebliebenen Möglichkeiten, Fahrzeuge aller Parksuchenden auf den in den 60er geschaffenen Parkflächen für das Wohngebiet, vernichtet worden.

Da das Erstellen von Stellplätzen auf öffentlichen Straßen in der Straßenbaulast der Gemeinde liegt, hätte diese bereits bei den ersten Beschwerden im Jahr 1976 bürgernah reagieren können und diese logischen bzw. angedachten und erbauten Stellflächen sichern können!

Da werden lieber Aussagen Seitens der Stadt gemacht wie:

„Der ruhende Verkehr ist grundsätzlich außerhalb des öffentlichen Straßenraumes auf den jeweiligen privaten Baugrundstücken unterzubringen“

Ah ja, dann müssten die Bewohner eines Mehrparteienhauses also ihre Fahrzeuge auch auf dem Grundstück unterbringen? Warum stehen dann überhaupt noch Fahrzeuge auf den Strassen deutscher Städte? Die haben doch alle da nix zu suchen!?

...ist ‚ne blöde Aussage.

oder diese Aussage der Stadt: : „Sie (als Anwohner) müssten schon beweisen, das diese Parkflächen im Bebauungsplan als solche vermerkt sind“

Wie denn, wenn es angeblich keinen Bebauungsplan gibt? 

...Sarkasmus pur!

oder hier noch eine auf die Frage wo die Anwohner denn sonst ihre Fahrzeuge noch abstellen könnten: „Parken sie doch in der Staßfurther Strasse“

...na toll, die Anwohner der westlichen Seite der Staßfurther Strasse dort werden begeistert sein, wenn ihr magerer Parkraum von den Fahrzeugen der Danziger Strasse blockiert werden, weil ihre Nachbarn der östlichen Strassenseite (dort ist absolutes Parkverbot) die Parkmöglichkeiten der Danziger Strasse vernichten!

...was für ein Possenspiel!


Besonders krank ist es aber dann, wenn die parkplatzvernichtenden Grundstückseigentümer ihre (offensichtlich überflüssigen) Stellplätzen, „Freunden“ aus der parkplatzgebeutelten Strasse zur Verfügung stellen!

Weiter sorgen Anwohner, die selbst Garagen/Stellplätze für ihre Fahrzeuge haben, für Parkprobleme in der Danziger Strasse, da sie gegelmäßig ihre Fahrzeuge auf den beiden verbliebenen allgemeinen Parkmöglichkeiten rücksichtslos abstellen. Das sind hauptsächlich Anwohner von Nr.2 und Nr.8

Platz ohne Ende zur Stellplatz-Einfahrt ...aber doch lieber stumpf den Anderen die Parkmöglichkeit versauen.


Hier können Sie Hinweise zum Thema geben.

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