Die Situation:
Eine
Reihenhauszeile, in einem Anfang der 60er Jahre erstellten
Neubaugebiet, um die aus Platzgründen lediglich ein zwischen 2,80 und
4,30 mtr breiter asphaltierter "Rundweg" zum erreichen der Grundstücke
geschaffen wurde. Da größere Fahrzeuge nicht diesen Weg nutzen können
(zu kleiner Kurvenradius, zu eng, etc.), wurde die eigendliche
Zufahrtsstrasse (Danziger Strasse) damals zur Sackkasse erklärt, ein
großer Wendeplatz angelegt und an dessen westliche Stirnseite
zwei Grundstücke kürzer als die Restlichen bemessen, um exakt eine
Anwohner-/Besucherparkfläche zu errichten.
Sonstige Park- bzw. Stellflächen für Anwohner, Besucher, Handwerker, Hausärzte etc., etc.: KEINE!
Die
in der Planung berücksichtigte und durch Verkürzung der zwei
Flurstücke geschaffene Park- und Stellfläche, die den Anwohnern dieses
Wohngebietes zur Verfügung gestellt wurde, da den Planern damals schon
bewußt war, das hier öffentlicher Parkraum geschaffen werden musste,
wurden zu Gunsten zweier Grundstückseigentümer –die genügend andere Möglichkeiten für Garagen und Stellflächen hätten- vernichtet, ohne alternative, machbare Lösungen zum Erhalt der notwendigen allgemeinen Park- und Stellflächen in der Entscheidungsfindung mit einzubeziehen!
Wobei
z.B. eine Lösungen bereits seit Jahren vorher auch praktiziert worden
ist und bei Beibehaltung der Neu-Bebauung keinerlei räumliche Nachteile
für den Grundstückseigentümer gehabt hätte!

Bereits
im Jahr 1976 haben Anwohner die Stadt Ronnenberg über den Mißstand
schriftlich informiert und Einspruch gegen die Erstellung der Garagen
erhoben.
Dies
wurde, nachdem weitere Garagen gebaut werden sollten, im Jahr 1979
erneut der Stadt Ronnenberg vorgetragen und wieder Einspruch erhoben.
Im
Jahr 1995 wurde die Stadt Ronnenberg zum 3ten mal angeschrieben, da
nun die o.g. Umsetzung und Erweiterung der Garagen einen weiteren
Verlust von einigen der Park- und Stellflächen bedeutete.
Einsicht? Entgegenkommen? Bürgernähe? Alternativen berücksichtigen? ...Pustekuchen ...nicht bei der Stadt Ronnenberg!
Die,
über alle Zeiträume der Beschwerden, gemachten Zusagen, sich u.a. bei
den "übergeordneten" und "verantwortlichen" Stellen über die
Angelegenheit zu informieren und den Bewohnern weiter zu geben, sind
natürlich von der Stadt Ronnenberg nicht eingehalten worden!
Auch ist die mit Schreiben vom 03.04.1995
gestellte Frage an die Stadt Ronnenberg, warum die beiden Flurstücke
in exakt der notwendigen Länge von Parkflächen verkürzt wurden, bis
heute nicht beantwortet. ...weil es nur eine Erklärung gibt: ...wegen eingeplanter Parkflächen am Rand eines Wendeplatzes für das Wohngebiet!

Hier
farbig deutlich zu sehen, warum die Flurstücke 205/77 und 205/76 zu
Gunsten einer Stellfläche gegenüber den angrenzenden Flurstücken 205/75
bis 205/72 verkürzt wurden!
Die
Flurstücke 205/77 bis 205/72 im Kartenausschnitt haben ihre
Erreichbarkeit und verwalterische Zuweisung über die links im Bild
verlaufende Staßfurther Strasse, die oben im Kartenausschnitt erkenbaren
Flurstücke über die Straße Im Goldfeld.
Die Danziger Strasse ist die Zuwegung der Flurstücke 205/57 bis 205/66. Auf Grund des schmalen Ringweges (2,80 m bzw. 4.30 m) um die Flurstücke hat man den Wendeplatz angelegt und im westlichen Bereich die Stellflächen (verkürzte Flurstücke!) angelegt.

Auf
diesem Luftbild ist sehr deutlich zu erkennen, das der westliche
Bereich des Wendeplatzes als Parkfläche vorgesehen ist bzw. war. Die
beiden angrenzenden Grundstücke sind kürzer gehalten! Das
einmontierte Foto im Kreis zeigt, wie die Garage früher aufgestellt war
bzw. auch mit Doppelgarage ohne Platzverlust auf das Grundstück
gestellt werden könnte und somit Stellflächen für die Allgemeinheit
erhalten blieben. Die frühere Zufahrt erkennt man am helleren
Heckenstück. Das Grundstück oberhalb hat bereits eine Garagenzufahrt zur Staßfurter Strasse hin und hätte hier eine Erweiterung für die rückwärtige Stellflächennutzung erschaffen können.
Auch
auf dem unteren Foto sieht man sehr deutlich, das die Verkürzung der
beiden Grundstücke im Hintergrund (im Gegensatz zum Grundstück rechts),
die Einfriedung des Nachbargrundstück sowie die Abflusspflasterung nur
eins zulässt: geplante und erschlossene Park- bzw. Stellfläche!

So sieht es jetzt aktuell aus: Alle Stellflächen vernichtet! 
Misstrauisch
macht auch die Tatsache, dass es keinen Bebauungsplan von einer
Wohnbebauungsfläche von über 35.000 qm gibt!??? obwohl die Region
Hannover auf Nachfrage bestätigt, dass, wenn legal gebaut wurde, die
B-Pläne bei der Stadt Ronnenberg liegen müssten.
Sind
diese Unterlagen „nicht vorhanden“, weil die Stadt Ronnenberg bei den
Baugenehmigungen nach dem „freifahrtscheingleichen“ Baugesetz § 34
gehandelt hat, das selbst mehr Fragen als Klärung aufwirft?
Weder
„Art und Maß der baulichen Nutzung", noch die "Bauweise" oder die
„Eigenart der näheren Umgebung" werden durch das Gesetz definiert. Der
größte Teil der Baugenehmigungen wird von den Behörden nach Paragraph 34
BauGB erteilt. Die Begründungen für Baugenehmigungen oder
Ablehnungen werden von den Behörden nicht erteilt. Bürger, Nachbarn und
Bürgervereine versuchen immer wieder herauszufinden, warum Baubehörden
Baugenehmigungen nach Paragraph 34 erteilen, die offensichtlich nicht
den Zielen dieses Paragraphen entsprechen. Selbst Experten sind oft nicht in der Lage Baugenehmigungen nach Paragraph 34 zu erklären.
Quelle:
Artikelauszug aus der Zeitschrift: Forum der Forschung
ISSN: 0947-6989
Jg.: 12, Nr.21, 2008
Seite 87-90
Man könnte sagen: Ja!
Denn,
wenn die benachteiligten Bürger Einsicht in die damalige Planung und
zugeteilten Verwendungszwecken bekommen würden, wird dessen Recht auf
die ursprünglich geschaffenen Park- bzw. Stellflächen evtl. bestätigt.
Jetzt
–im Jahr 2011- sind nun auch die letzten übriggebliebenen
Möglichkeiten, Fahrzeuge aller Parksuchenden auf den in den 60er
geschaffenen Parkflächen für das Wohngebiet, vernichtet worden.
Da
das Erstellen von Stellplätzen auf öffentlichen Straßen in der
Straßenbaulast der Gemeinde liegt, hätte diese bereits bei den ersten
Beschwerden im Jahr 1976 bürgernah reagieren können und diese logischen bzw. angedachten und erbauten Stellflächen sichern können!
Da werden lieber Aussagen Seitens der Stadt gemacht wie:
„Der
ruhende Verkehr ist grundsätzlich außerhalb des öffentlichen
Straßenraumes auf den jeweiligen privaten Baugrundstücken
unterzubringen“
Ah
ja, dann müssten die Bewohner eines Mehrparteienhauses also ihre
Fahrzeuge auch auf dem Grundstück unterbringen? Warum stehen dann
überhaupt noch Fahrzeuge auf den Strassen deutscher Städte? Die haben
doch alle da nix zu suchen!?
...ist ‚ne blöde Aussage.
oder
diese Aussage der Stadt: : „Sie (als Anwohner) müssten schon beweisen,
das diese Parkflächen im Bebauungsplan als solche vermerkt sind“
Wie denn, wenn es angeblich keinen Bebauungsplan gibt?
...Sarkasmus pur!
oder
hier noch eine auf die Frage wo die Anwohner denn sonst ihre Fahrzeuge
noch abstellen könnten: „Parken sie doch in der Staßfurther Strasse“
...na
toll, die Anwohner der westlichen Seite der Staßfurther Strasse dort
werden begeistert sein, wenn ihr magerer Parkraum von den Fahrzeugen der
Danziger Strasse blockiert werden, weil ihre Nachbarn der östlichen
Strassenseite (dort ist absolutes Parkverbot) die Parkmöglichkeiten der
Danziger Strasse vernichten!
...was für ein Possenspiel!

Besonders krank ist es aber dann, wenn die parkplatzvernichtenden Grundstückseigentümer ihre (offensichtlich überflüssigen) Stellplätzen, „Freunden“ aus der parkplatzgebeutelten Strasse zur Verfügung stellen!  Weiter sorgen Anwohner, die selbst Garagen/Stellplätze für ihre Fahrzeuge haben,
für Parkprobleme in der Danziger Strasse, da sie gegelmäßig ihre
Fahrzeuge auf den beiden verbliebenen allgemeinen Parkmöglichkeiten rücksichtslos abstellen. Das sind hauptsächlich Anwohner von Nr.2 und Nr.8 
Platz ohne Ende zur Stellplatz-Einfahrt ...aber doch lieber stumpf den Anderen die Parkmöglichkeit versauen. 
Hier können Sie Hinweise zum Thema geben. Impressum
|